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Lesezeichen [ QR-Code ] Di 10 Dez 2024 02:37:47


 Pressespiegel
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Supervisionskurse sind von der Steuer absetzbar

München. Sogenannte NLP- und Supervisionskurse können unter Umständen als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei Urteilen entschieden (VI R 44/04 und VI R 35/05).

In beiden Fällen hatten leitende Angestellte geklagt. Sie hatten zur Förderung ihrer beruflichen Kommunikation an Kursen zum "Neuro-Linguistischen Programmieren" (NLP) und an Supervisionskursen teilgenommen, heißt es in einer Pressemitteilung des BFH. Die Richter hatten zu entscheiden, inwieweit die in den Kursen angestrebten Fähigkeiten - etwa die Kommunikationsfähigkeit - beruflich oder privat nutzbar sind.

Letztlich kamen sie zu der Entscheidung, es handle sich dabei um Schlüsselqualifikationen, die in Führungspositionen der Wirtschaft erforderlich sind. Die Kurse könnten zudem als beruflich veranlasst angesehen werden, wenn sie von einem "berufsmäßigen Veranstalter" angeboten werden und es einen homogenen Teilnehmerkreis gibt. Dass die dabei erlernten Fähigkeiten auch privat genutzt werden können, sei unbeachtlich, wenn sie bloß eine Folge des aus beruflichem Interesse Erlernten seien, so die Richter. (dpa/tmn)


Quelle: Frankfurter Rundschau Online vom 30. Oktober 2008


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Der Inhalt dieser Seite wurde am 31.08.2024 um 13.38 Uhr aktualisiert.
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