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Psychotherapeutisches Propädeutikum Akazien Verlag   
 
Lesezeichen [ Info senden # QR-Code ] Fr 29 März 2024 10:09:38


 Das aktuelle Thema.
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Berufspolitische Informationen

Folgende Informationen wurden uns vom Vorstand der DVG (von Cordula Zimmermann und Anne Schmidt-Gerz) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hier um Auszüge bzw. eine Zusammenstellung der uns am wichtigsten erscheinenden Informationen. Der vollständige Bericht ist im DVG-Forum veröffentlicht.

Die Zulassungsausschüsse haben die Bearbeitung der Anträge auf bedarfsunabhängige Zulassung/Ermächtigung abgeschlossen. Dabei wurden durchschnittlich 47% abgelehnt. Bei dieser Zahl wurden die Widersprüche bei bereits erteilten Zulassungen nicht beachtet! Bei den Anträgen der "Kostenerstatter" sind allerdings die Ablehnungsquoten weit höher, z.B. liegen sie in Berlin bei 67%. Bei den restlichen 33% wird die KV in der Hälfte der Fälle Widerspruch einlegen. Es bleiben ca. 15% der Kostenerstatter, was zu einer Unterversorgung des psychotherapeutischen Angebotes führen wird. Es ist anzunehmen, daß viele der Ablehnungen bzw. Widersprüche im Berufungsausschuss bzw. Sozialgericht aufgehoben werden müssen. Diese Zeit muß aber überstanden werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 16.8.99 ein gemeinsames Rundschreiben herausgegeben, nach dem die Fortführung begonnener, genehmigter Behandlungsfälle (einschließlich notwendiger Verlängerungen) ermöglicht werden soll, wenn der Behandler
- im Zeitfenster eine nicht ausreichende Stundenzahl nachgewiesen hat;
- wegen einer zweiten Berufstätigkeit abgelehnt wurde

die Fortführung nicht ermöglicht werden soll, wenn der Behandler
- aus verfahrensrechtlichen Gründen (Fristversäumnis, fehlende Approbationsurkunde, etc.) abgelehnt wurde;
- seine selbständige Tätigkeit erst nach dem 24.6.97 aufgenommen hat;
- wenn die Fachkunde nicht nachgewiesen wurde
Die DVG ist sehr interessiert an Informationen über den Ausgang von Berufungs- bzw. Sozialgerichtsverfahren oder sozialgerichtlichen Eilanordnungen und bittet um Informationen, um sie an hilfesuchende DVG-Mitglieder weitergeben zu können.

Qualitätssicherung: Es hat massive Proteste gegen die Einführung einer Basisdokumentation in der ambulanten Psychotherapie gegeben. Im Arbeitsausschuss Psychotherapierichtlinien wurde bisher kein Beschluss zu diesem Thema erarbeitet.
Der wissenschaftliche Beirat hat neben dem bestehenden Fragenkatalog zusätzlich 12 spezielle Indikationsbereiche eingeführt, für die kontrollierte Wirksamkeitsstudien nachgewiesen werden sollen. Durch die fortschreitende Erweiterung und Spezifizierung der Kriterien wird die Ausgrenzungspolitik anderer Verfahren deutlich.
Der Antrag der Gesprächstherapie wurde nach diesen Kriterien abgelehnt, da nicht ausreichend erforderliche Studien nachgewiesen worden seien.
Aufgrund der verschärften Kriterien und um nicht mit einem vorschnellen Antrag sich selbst ins Aus zu bringen, wird der DVG-Vorstand in Absprache mit der Arbeitsgruppe dem wissenschaftlichen Beirat mitteilen, daß zur Erstellung eines entsprechenden Antrages mehr Zeit benötigt wird. Sie werden sich mit einer "verschlankten" Fassung des bisherigen Antragsentwurfes direkt an die Länder wenden und auf die Begutachtungspraxis des wissenschaftlichen Beirates hinweisen. Für die Erstellung dieser Fassung wurde eine AG gebildet.
Aktuelle Einschätzung und Ausblick: Es wird immer deutlicher, daß die im Gesetz festgeschriebene Dominanz der bisherigen Richtlinienverfahren weiter zementiert wird. Es ist nötig, sich auf dem offiziellen Markt weiter deutlich gegen die herrschende Ausgrenzungspraxis zu wehren und z.B. gegen die Vorgehensweise des wissenschaftlichen Beirates zu protestieren.
Die massiven Finanznöte der Krankenkassen, die heftigen Auseinandersetzungen um das Gesundheitsreformgesetz und die vermehrten Versuche aus den Reihen der Ärzteschaft, die Macht der Kassenärztlichen Vereinigungen zu brechen, lassen immer wahrscheinlicher erscheinen, daß eine grundsätzliche Umstrukturierung des Gesundheitswesens unumgänglich wird. Die Vermutung, daß Psychotherapie in absehbarer Zeit als Regelleistung der Krankenkassen gestrichen werden soll, liegt nahe.
Es scheint also der Zeitpunkt gekommen, den Blick und unsere Kraft nach vorne in die Zukunft zu richten, da das etablierte System weder Unterstützung noch zukünftige Sicherheit erwarten läßt.
Da die Gestalttherapie, ungeachtet der massiven Ausgrenzung im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Öffentlichkeit nach wie vor präsent und anerkannt ist, gilt es nun, unsere Bedeutung für die Gesundheitsversorgung und auch für die anderen Bereiche selbstbewußt zu vertreten - und auch zu vermarkten.

Zur Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, eingeschränkt auf Psychotherapie
Auszug einer Information von Anne Schmidt-Gertz
In folgenden Bundesländern bleibt die bisherige Regelung bestehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen.
In Bremen und Sachsen-Anhalt wurde die bisherige Regelung zum 1.4.99, in Schleswig-Holstein zum 1.8.99 abgeschafft.

zusammengestellt von Beate Reinecke

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Quelle: Gestalt Art. Eine Zeitung des Instituts für Gestalttherapie und Gestaltpädagogik e.V. (IGG), 2. Ausgabe, Berlin, Dezember 1999, S. 8.


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Der Inhalt dieser Seite wurde am 09.03.2021 um 14.49 Uhr aktualisiert.
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