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Lesezeichen [ Info senden # QR-Code ] Fr 19 April 2024 22:47:41


 Das aktuelle Thema.
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Info des IGG zum HPG
Von Aglaia Trenka-Dalton

WICHTIG


INFOS zur BERUFSPOLITIK


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund der neuen Gesetzeslage in Sachen Psychotherapie, geht die Möglichkeit für Psychologlnnen, sich in ihrer psychotherapeutischen Tätigkeit über die eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem HPG abzusichern, verloren. Wer diese Erlaubnis noch nicht hat, sollte diese unbedingt noch in diesem Jahr beantragen. Für alle, auch die Kolleglnnen aus den anderen Berufsgruppen gilt, daß die Ausübung psychotherapeutischer Tätigkeit ohne Heilerlaubnis ab 1999 ein rechtlicher Straftatbestand ist.
Da man nicht weiß, wie lange es die Möglichkeit die eingeschränkte Heilerlaubnis nach dem HPG zu erwerben überhaupt noch gibt und v.a. auch inwieweit die Bedingungen sich noch weiter verschärfen werden, empfehle ich allen, die psychotherapeutisch arbeiten wollen, diese Zulassung möglichst umgehend zu erwerben.
Wir haben eine günstige Möglichkeit dafür herausgefunden - über die Stadt Essen - wo keine Prüfungen durchgeführt werden, sondern die Erlaubnis nach Aktenlage erteilt wird. (Eine ausführliche Beschreibung des Procedere auf der Rückseite dieses Schreibens.) Möglich, daß auch in anderen Bundesgebieten noch ähnliche Bedingungen zu finden sind - also erkundigen!


INFO zur APPROBATION

Es ist zwar noch nicht endgültig klar, es gibt aber Anzeichen dafür, daß für diejenigen Psychologlnnen, die nur die Approbation anstreben, auch gestalttherapeutische Supervision anerkannt werden wird. Wenn es soweit ist, könnt Ihr gerne auf uns zukommen (vom IGG aus sind alle unsere Lehrtherapeutlnnen als SupervisorInnen anerkannt).


IN SACHEN IGG-DIENST

Entsprechend der neuen Situation können ab Januar 1999 Patientlnnen nicht mehr zu Therapeutlnnen ohne Heilerlaubnis in eine psychotherapeutische Behandlung überwiesen werden (gilt für alle Berufsgruppen, auch Psychologlnnen). Ausgenommen sind nur Klientlnnen, bei denen eindeutig eine Beratung indiziert ist. (Da auch ein sogen. "Lebensbewältigungshilfegesetz" in Arbeit ist, das diesen Bereich zu regeln versucht, empfiehlt es sich, jedoch in jedem Fall die Heilerlaubnis zu erwerben.)

Falls Ihr also nicht schon konkrete Pläne habt, eine Kneipe aufzumachen oder andere kreative Vorhaben in Aussicht, seid bitte nicht nur bekümmert, sondem kümmert Euch!

Ich wünsche Euch ein gutes Gelingen bei Euren Vorhaben und hoffe, daß Ihr Euch auf dem jeweiligen Weg selbst (und der Gestalt) treu bleiben könnt.

Aglaia




  1. Anmeldebestätigung über einen Nebenwohnsitz in Essen (unter der Telefonnummer 0201/88 33 22 0 Einwohnermeldeamt Essen kann ein Anmeldeformular per Post angefordert werden). Sinnvoll ist ein Untermietsverhältnis anzugeben, da sonst ein Mietvertrag velangt wird.
  2. "Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie", d.h. ein formloses Anschreiben, welches diese Formulierung enthält.
  3. Nachweis über mind. 2000 Stunden Tätigkeit in einer sozialen Einrichtung unter Supervision (Bescheinigung des Arbeitgebers. Möglich ist auch ein entsprechend ausführliches Zeugnis.)
  4. Nachweis über mind. 600 Stunden therapieähnliche Weiterbildung (beglaubigte Kopie)
  5. aktueller Lebenslauf
  6. beglaubigte Geburtsurkunde (muß beim Geburtsstandesamt beantragt werden)
  7. beglaubigte Abschrift des Hochschuldiploms/-abschlusses
  8. ärztliches Attest, daß ich geistig und körperlich gesund bin und frei von Suchtkrankheiten.
  9. Polizeiliches Führungszeugnis (kann in Berlin beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Von dort wird es direkt nach Essen an das Gesundheitsamt (Adresse siehe unten) gesandt. Es dauert ca. 3 Wochen, bis es in Essen ankommt.)
  10. Erklärung, daß ich die Heilkunde nur zum Zwecke der Psychotherapie ausüben werde.
  11. Kosten DM 1.000,00

Die Adresse des Gesundheitsamtes:

    Gesundheitsamt Essen
    Medizinalaufsicht
    Geschäftszeichen 53-1-6
    z.Hd. Frau Webels
    Bernestr. 7
    45127 ESSEN

    Telefon 0201/885 32 14

Öffnungszeiten der zuständigen Stelle im Gesundheitsamt (Zimmer 407, Frau Webels oder Frau Wittbecker): Mo - Fr 8.30 - 12.30 Uhr. Die beiden Sachbearbeiterinnen sind freundlich und gerne bereit Fragen zu beantworten.

Die Anmeldung beim Einwohneramt Essen muß persönlich erfolgen. Und zwar in der Meldestelle im Rathaus, Porscheplatz, Zimmer 037 (im Erdgeschoß). Öffnungszeiten sind: Mo - Mi 8.00 - 15.00 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr und Fr 8.00 - 13.00 Uhr.

Gesundheitsamt und Rathaus sind innerhalb von 15 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof aus erreichbar.

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Quelle: IGG-INFO, Aglaia Trenka-Dalton, Okt. 1998


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Der Inhalt dieser Seite wurde am 09.03.2021 um 14.48 Uhr aktualisiert.
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